Modellflieger, spez. Drohnen – harmloses (Kinder) -spielzeug?

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Quadrokopter
Es gibt sie von winzig klein für das heimische Wohnzimmer bis zu großen schweren Ausführungen für die Filmindustrie: Kopter. Allgemein auch Drohnen genannt. Die Bezeichnungen unterscheiden sich durch die Anzahl der Propeller. Helikopter (1), Quadrokopter (Bild li.) (4), Hexakopter (6) und Oktokopter (8). Manche tragen auch eine Kamera, wie auf dem Bild zu sehen, und werden dann Fotokopter genannt. Eines haben aber alle gemeinsam: sie fliegen mittels Funkfernsteuerung. Und wenn da die Technik versagt oder der „Pilot“ seiner Aufgabe nicht gewachsen ist kann es problematisch werden. Wie der RGA aktuell in der heutigen Ausgabe (22.5.15) titelt: „Drohne knallt in Windschutzscheibe“. Auf der A40 an der Ausfahrt Bochum-Wattenscheid ist, so der Artikel, einem Autofahrer eine tieffliegende Drohne in die Windschutzscheibe geknallt. Das ist ein gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und der „Pilot“ wird sich dafür zu verantworten haben. Ob menschliches oder technisches Versagen zu dem Unfall führte werden die weiteren Untersuchungen zeigen.
Soweit zu dem aktuellen Fall.
Wie sind diese Fluggeräte eigentlich klassifiziert? Spielzeug, Modellflugzeug oder was sonst?
Gibt es dafür irgendwelche gesetzliche Regelungen bezüglich Anforderungen oder Auflagen?
Ganz klar: ja!
Geregelt in der Luftverkehrsordnung und dort nachzulesen.

Die Broschüre des Bundesministeriums als PDF:
Broschuere-BMVBS-Oktober-2013

Meine folgenden Ausführungen stellen keine Rechtberatung dar! Bei Klärungsbedarf bitte stets einen Rechtsberater hinzuziehen!

Als Erstes ist unbedingt zu beachten: es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht!!!
Was übrigens für alle Arten von Fluggeräten gilt.
Die übliche private Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus.

Auch ist es kein Kinderspielzeug und darf  erst von Jugendlichen ab 14 Jahren bedient werden. Außerdem muß der jeweilige Fluggeräteführer (Pilot) mit der Steuerung hinreichend vertraut und das Fluggerät in einwandfreiem technischen Zustand sein.

Hat der Flieger, ob Flugzeug, Kopter oder was auch immer, eine Kamera an Bord?
Dann ist meist auch eine Aufstiegserlaubnis erforderlich, da dann der „Spiel- und Freizeitcharakter“ in Frage gestellt wird.
Diese kostet, zusätzlich zur Haftpflichtversicherung, ca. 250€ und muß bei der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Sie ist dann auch nur in diesem gültig!

Also weg von der Vorstellung, man kauft sich einen Flieger, lädt den Akku und dann einfach losfliegen!
Bei den kleinen „Zimmerfliegern“ geht vielleicht einmal eine Vase zu Bruch.
Bei den Outdoorgeräten dagegen können enorme Schäden entstehen.

2 Gedanken zu „Modellflieger, spez. Drohnen – harmloses (Kinder) -spielzeug?“

  1. Bleib mir weg mit der Drohne!

    Peter Floßbach hat in seinem jüngsten Artikel das Thema Drohnen aufgenommen. Alles sehr spannend, alles sehr interessant, zum Beispiel die Informationen zum Thema „gesetzliche Versicherungspflicht“. Doch eines muss ich dem Kollegen Floßbach allerdings vorwerfen: Die größte Sorge der Menschen zu Drohnen umgeht er gekonnt, nämlich die Angst vor einem Unbefugten Eingriff in die Privatsphäre. Peter Floßbach zieht sich in seinem Beitrag komplett auf die technische Betrachtung zurück, die soziale lässt er jedoch außen vor. Ich habe schon öfters den Spruch gehört: „Wenn ich eine Drohne über meinem Grundstück fliegen sehe, schieße ich diese ab!“. Ich hätte dabei ebenso ein ungutes Gefühl. Von wem ist die Drohne? Wer beobachtet mich mit einer Kamera von Himmel aus? Wer mehr dazu wissen will: in einem Artikel der „c’t Digitale Fotografie Ausgabe 3/2013“ gibt es interessante Antworten, Spiegel Online hat dieses ebenfalls veröffentlicht unter: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/rechtsfragen-zu-fotodrohnen-das-darf-das-fliegende-auge-a-903502.html

    Antworten
  2. Zurück auf den Teppich!

    Ich muß meinem Kollegen Norbert Bangert aber unbedingt widersprechen.
    Sein Titel „Bleib mir weg mit der Drohne“ ist mir absolut zu pauschal gehalten.
    Bei verantwortungsvoller Benutzung handelt es sich hierbei um faszinierende Flugmodelle, die neben dem Flugspaß auch noch fotografieren können.
    Keinesfalls um Schreckgespenster, die außer Gegenargumenten nichts zu bieten haben. Dazu muß man noch wissen, dass inzwischen in vielen Modellflugzeugen Kameras verbaut sind. Da sehen die Zuschauer immer fasziniert hin…

    Der soziale Aspekt wurde von mir keinesfalls „gekonnt“, also absichtlich, umgangen. Er stand einfach nicht im Fokus meines Beitrags. In diesem geht es um einen realen Unfall auf der BAB, den ein Kopter verursacht hat. Daher werden auch die technische sowie die rechtliche Seite in Augenschein genommen. Ein Beitrag über Marmelade endet ja auch nicht beim Imker!

    Zu den vermissten sozialen Aspekten habe ich natürlich auch eine Meinung.
    Es gibt hier Regeln, nicht immer ganz eindeutig, aber eben Regeln. Wenn man sich daran hält dürfte es nie Probleme geben.
    Der Spruch in Bangerts Kommentar: „Wenn ich eine Drohne über meinem Grundstück fliegen sehe, schieße ich diese ab“ ist wohl kaum so harmlos zu bewerten, wie er sich beim ersten Lesen darstellt. Er kann wohl eher als die Ankündigung einer Straftat (Selbstjustiz) angesehen werden. Ich nehme es aber als die Unmutsäußerung eines Menschen, der nicht weiss, wie er sich anders dagegen wehren kann. Erster Weg wäre eine Anzeige.
    Wird so eine „fliegende Kamera“ korrekt eingesetzt, ob privat oder von einem Fotografen, dann werden solche Situationen jedoch nicht entstehen.

    Was ist denn beispielsweise mit den zahlreichen Sportflugzeugen und Heißluftballons, die sich über unseren Köpfen bewegen? Auch von dort werden eigentlich täglich unzählige Fotos und Videos erstellt. Regt sich darüber jemand auf? Mir ist bisher nichts darüber bekannt. Im Gegenteil! Besonders zu den Ballons wird gewunken, sie werden selbst zahlreich fotografiert, alles ganz entspannt.
    Die schönsten Aufnahmen unserer Stadt, besonders die inzwischen bereits historischen, wurden vom Ballonkorb oder kleinen Flugzeugen aus gemacht. Und genau solche Bilder erhalten bei ihrer Veröffentlichung den größten Zuspruch. Ob in den Printmedien oder im Internet. So wurden Zeitdokumente erstellt, die auch Kollege Bangert als Historiker mit Hingabe sammelt. Gut so! Ebenso ist es auch gut, dass solche Aufnahmen weiterhin die Phasen einer Stadtentwicklung dokumentieren.

    Die bereits erwähnten Regeln kann jeder Interessierte nachlesen. Für mich ist es selbstverständlich, dass man nicht über dem oft genannten Nachbargarten filmt, gar keine Frage. Aber ab einer gewissen Höhe ist auch damit Schluß, denn von dort ist ohnehin keine Person zu erkennen. Diese Höhe ist nur leider nirgendwo explizit festgelegt, was daher den gesunden Menschenverstand sowie ein ethisches Empfinden des Fotografen fordert.

    Wenn man sich allerdings ansieht, wie jeder Mensch via Google Earth auf hochaufgelösten Bildern in alle Gärten sehen kann, dann verschwinden die kleinen Flugzeuge sofort in der Bedeutungslosigkeit!!!

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