Schnabelsmühle und Stracks Wiese – Das merkwürdige Verhältnis zu fremdem Eigentum

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AUSSENANSICHT (Von Norbert Bangert, für schlossjournal.de) Eigentlich sind es zwei verschiedene Vorgänge und doch haben sie miteinander zu tun. Der Fall Nr. 1 wird vom RSV-09-Chef Frank Höbler in einem Leserbrief der Bergischen Morgenpost am 8. April geschildert. Zitat:

„Mittels der neuen Kommunikationsmöglichkeiten verabreden sich immer wieder sowohl lokale, als auch vornehmlich auswärtige größere Gruppen zum „fröhlichen Miteinander“ auf dem Kunstrasenplatz.“

Die Benutzung des Kunstrasenplatzes ist lediglich zu bestimmten Zeiten den Vereinen oder angemeldeten Gruppen vorbehalten. Ein Grund dafür ist der für viel Geld (zirka 600.000 Euro) installierte Kunstrasen. Deshalb ist die städtische Anlage ja auch mit einem Zaun gesichert. Doch diese Einschränkung wird umgangen und das offenbar regelmäßig und systematisch, wie Frank Höbler hier schildert.

Fall-Nr. 2: Über Facebook beklagt sich die Hückeswagenerin Anna Strack am 7. April:

„Vielen Dank an denjenigen, der unerlaubter Weise auf fremdem Grundstück ein Feuer macht und anschließend nicht den Anstand besitzt, den Müll Zu beseitigen!“

Auf einem Bild ist eine Feuerstelle auf einer gemähten Wiese zu sehen, dicht daneben liegt eine Flasche, offenbar eine Art Grillanzünder.

Was haben die beiden Fälle nun miteinander zu tun? Beide Male wird ohne Erlaubnis fremdes Eigentum betreten. Und beim Betreten bleibt es nicht: An der Schnabelsmühle wird der Kunstrasenplatz in Mitleidenschaft gezogen, auf Stracks Wiese wird „mal eben“ ein Feuerchen entzündet. Der Müll bzw. die Reste bleiben dann liegen, diese können ja andere wegräumen. Nun passiert so etwas fast tagtäglich, in Hückeswagen und natürlich auch anderswo. Eine Sache also, die man nicht unbedingt kommentieren muss. Als ich allerdings die Antwort von Herrn Herbert Müller auf Facebook einige Stunden später las, haute es mich sprichwörtlich aus den Schuhen. Zitat:

„Ist doch alles schön beieinander. Diese Grundbesitzer können aber auch nicht gönnen. Nicht jeder hat Eigentum und leben wollen wir ja wohl alle. Wo kommen wir denn hin.“

Es ist das gute Recht von Herrn Müller, eine solche Meinung zu vertreten. Allerdings muss er auch damit leben, dass man diese Haltung kritisiert. Hier offenbart sich eine Geisteshaltung, nach der offenbar die Grenze zwischen privaten Flächen und öffentlichen Flächen nicht existiert. Mal abgesehen davon, dass man den Müll sowieso nicht einfach liegen lässt, hier wird das Eigentum des anderen nicht respektiert sondern wird sozusagen verallgemeinert. Nicht umsonst schützt schon das Grundgesetz in Artikel 14 das Eigentum. Es heißt dort in Paragraph 1: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Allerdings ist der Blick in die Gesetze ratsam, so bezieht sich beispielsweise der Hausfriedensbruch ausdrücklich nur auf eingefriedete Bereiche. Wie es bei der Familie Strack aussieht weiß ich nicht, beim Sportplatz ist es jedoch eindeutig und das widerrechtliche Eindringen erfüllt den Tatbestand und kann daher bestraft werden.

Doch letztendlich hilft auch das Gesetz nicht weiter, wenn das grundlegende Bewusstsein dafür nicht vorhanden ist.

1 Gedanke zu „Schnabelsmühle und Stracks Wiese – Das merkwürdige Verhältnis zu fremdem Eigentum“

  1. Den genannten Kommentar von Herrn Herbert Müller mag ich nicht kommentieren. Solche Äußerungen sprechen für sich selbst…
    Unsere Stadt kann auf ihren Sportplatz doch mit Recht stolz sein. Die Grundausstattung ist doch gut und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. An dem Gebäude sollen ja auch noch einige Verbesserungen durchgeführt werden. Jedem Bürger, Jung wie Alt, sollte doch daran gelegen sein, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Was bewegt einige Menschen dazu, solche sinnvollen Einrichtungen zu beschädigen oder auf völlig privat Grundstücken ihr Unwesen zu treiben?

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