Straßenschilder ohne Sinn – das „pünktliche“ Haltverbot…

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Schilderunfug

Hückeswagen| Was ist denn nun los? Ein Beitrag auf Facebook von Jonny Schüttnix machte mich doch neugierig. Also ab in die Stadt und nachsehen, was da so vor sich geht.
Wenn man sich diesen Wald aus stationären und mobilen Schildern ansieht ist man erst einmal platt. Aber auch auf den zweiten Blick wird es nicht besser. Die Beschilderung auf dem Wendeplatz ist nun schlicht doppelt vorhanden. Da war bisher sowieso absolutes Haltverbot. Nun steht das gleiche Schild jeweils noch einmal als mobile Ausgabe daneben. Jedoch mit einem Zusatz. Diese Zusatztafel hat üblicher Weise den Zweck, die Verkehrsteilnehmer auf eine Besonderheit hinzuweisen. Schilderunfug

Man sehe sich diese Zusatztafel einmal an. Auf den ersten flüchtigen Blick alles klar. Am 29.04.2015 gilt hier um 18:00 Uhr das absolute Haltverbot. Gut. Moment mal – um 18:00 Uhr??? Wie soll das gehen, wie ist das gemeint? Das geht doch gar nicht. Ab 18:00 Uhr oder bis 18:00 Uhr sind verständliche Aussagen, an die man sich halten kann. Aber hier? Da steht ein Datum – ok. Da steht eine Uhrzeit – ok. Der Bezug zum Schild – auch ok. Die Umsetzbarkeit für den Verkehrsteilnehmer – Nonsens. Einmal abgesehen davon, daß diese Vorschrift hier ohnehin gilt. Auf dem regulären Parkbereich herrscht nun gemäß der Tafel auch Haltverbot. Aber auch hier ausschließlich Punkt 18:00 Uhr
Liebe Verantwortliche, geht in euch und überlegt einmal in aller Ruhe, was ihr da veranstaltet habt. Mit der Beschilderung ist kein Knöllchen zu rechtfertigen!

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